Kaufmann*frau für Tourismus und Freizeit
(1) Die Dauer verlängert sich ggf., sofern Feiertage in den Modulzeitraum fallen bzw. Urlaub geplant wird.
* UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten während der Theoriephase
** h = Zeitstunde à 60 Minuten während der betrieblichen Qualifizierungsphase
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden beraten Kundinnen und Kunden bedarfsgerecht und kommunizieren kundenorientiert. Sie kommunizieren mit Kundinnen und Kunden und Partnerinnen und Partnern auch in Fremdsprachen. Sie nutzen vorhandene Kommunikationssysteme und -kanäle. Sie kennen damit verbundene Datenschutzbestimmungen und setzen diese um.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden verstehen die grundlegenden Arbeitsorganisationen und betrieblichen Abläufe in der Tourismus- und Freizeitbranche. Sie führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung inklusive Reklamationen durch. Sie organisieren und präsentieren Beratungsprozesse im Unternehmen und kommunizieren und kooperieren dazu im Team und mit Partnerinnen und Partnern. Sie planen und organisieren und setzen Projekte um.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden analysieren grundlegende Geschäftsprozesse, arbeiten in der Buchführung und übernehmen einfache Controlling-Aufgaben. Sie kennen betriebliche Abläufe und steuern finanzielle Aufgaben. Sie übernehmen Arbeitsabläufe der Materialwirtschaft und Beschaffung in der Tourismus- und Freizeitbranche.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden führen Marktanalysen durch, entwickeln daraus Marketingstrategien und setzen Vertriebsmaßnahmen erfolgreich um. Sie erstellen Angebote. Sie kennen die Grundlagen des Marketings und Vertriebs, um touristische Dienstleistungen und Produkte zu positionieren und Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Sie nutzen dazu Instrumente und Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit sowie damit verbundene Daten.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden kennen Umweltauswirkungen des Tourismus in der Destination und legen diese dar und recherchieren die Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Sie stellen die betrieblichen Arbeitsabläufe sicher und arbeiten am kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden planen, organisieren und setzen touristische Produkte und Dienstleistungen um. Sie gestalten Veranstaltungen und Produkte kundenorientiert und wenden Marketing- und Vertriebskonzepte an. Sie kennen regionale Bedingungen und Infrastruktur und beziehen diese in die Planung ein. Sie berücksichtigen dabei Standortfaktoren.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
(Dauer1: 17-26 Wochen)
Inhalte: Die Teilnehmenden kennen Umweltauswirkungen des Tourismus in der Destination und legen diese dar und recherchieren die Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Sie stellen die betrieblichen Arbeitsabläufe sicher und arbeiten am kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit.
Dauer1: 17-26 Wochen
Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: Mind. ⅓ im Unternehmen
Aktuelle Starttermine
Klicken Sie hier für aktuelle Starttermine für die Teilqualifikationen Kaufmann*frau für Tourismus und Freizeit.
Schrittweise zum anerkannten Berufsabschluss
Mit der Teilqualifizierung können Sie Schritt für Schritt in sechs TQs den Berufsabschluss Kaufmann für Tourismus und Freizeit (m/w/d) erreichen. Jede TQ enthält neben einer Theoriephase auch eine betriebliche Qualifizierungsphase in Unternehmen der Region.
Bei erfolgreicher Kompetenzfeststellung erhalten Sie nach jeder TQ ein Zertifikat inklusive Kompetenzfeststellungsergebnis, das bundesweit anerkannt ist. Nach erfolgreichem Abschluss aller TQs können Sie sich zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer anmelden.